Mit Urteil vom 21.03.2017 hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass dem Arzt ein Diagnosefehler vorzuwerfen ist, wenn er trotz eindeutiger Symptome eine Malaria-Erkrankung nicht erkennt und dadurch ein Hirnödem zu einer Schädigung von Hirnzellen führt. Dem Patienten kann durch den Arzt nicht vorgeworfen werde, dass er vor der Reise nach Afrika keine Malaria-Prophylaxe vorgenommen hat.